Oftmals stellt man einen Schaden an seinem Gebäude fest, den man anfangs nicht eindeutig zuordnen kann.
Wasserschäden in den oberen Etagen lassen hierbei oft auch den Laien erkennen, dass die Dacheindeckung oder die Abdichtung des Objektes nicht mehr funktionstüchtig ist.
Doch die Ursache dieser Funktionsuntüchtigkeit herauszufinden ist dann schon wesentlich komplizierter.
Man ist zwangsläufig auf einen fachkundigen, unabhängigen Berater angewiesen.
Diese Rolle kann der Gutachter/Sachverständige einnehmen.
Seine Aufgabe besteht darin, die Ursachen für Undichtigkeiten und Schäden herauszufinden, Verantwortlichkeiten zu ermitteln und Lösungen zur Instandsetzung oder Sanierung aufzuzeigen.
Diese Erkenntnisse und Beurteilungen werden möglichst auch dem Laien verständlich in einem Bericht - dem Gutachten oder der gutachterlichen Stellungnahme - beschrieben und mit Bildern zur Veranschaulichung dokumentiert.
Doch muss der Gutachter nicht immer von einem Bauherrn oder Inhaber einer Immobilie beauftragt werden.
Genauso kann der Handwerker, der seines Erachtens nach zu Unrecht, einer mangelhaften Leistung beschuldigt wird und dem hierdurch ggf. sogar Zahlungen eingehalten werden, einen Sachverständigen beauftragen, zu untersuchen,ob die Versäumnisse tatsächlich bei ihm liegen, oder ob seine Leistung mangelfrei und somit gar nicht schadensursächlich ist.
Auch dies kann in einem Gutachten festgestellt und dokumentiert werden.